§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Edel Bauart GmbH und ihren Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots oder der Auftragsbestätigung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungen und Zusatzarbeiten
Die Edel Bauart GmbH erbringt Leistungen im Bereich Materiallieferung und handwerklicher Ausführungen. Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, bedürfen der vorherigen schriftlichen Beauftragung. Diese werden gesondert vergütet und in einer Nachtragsrechnung ausgewiesen.
§ 4 Subunternehmer
Die Edel Bauart GmbH ist berechtigt, zur Ausführung der Leistungen Subunternehmer einzusetzen. Diese handeln im Namen und auf Rechnung der Edel Bauart GmbH.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort ohne Abzug nach Zugang zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich die Edel Bauart GmbH das Recht vor, gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahngebühren zu berechnen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Materialien und ausgeführten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Edel Bauart GmbH. Einbau oder Weiterverarbeitung ändern daran nichts.
§ 7 Abnahme
Die Abnahme der Leistung hat unverzüglich nach Fertigstellung zu erfolgen. Wird keine formelle Abnahme verlangt, gilt die Leistung spätestens 7 Kalendertage nach Mitteilung der Fertigstellung als abgenommen, sofern keine schriftlichen Mängel angezeigt wurden.
§ 8 Haftung
Die Edel Bauart GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit wird die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Edel Bauart GmbH, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Aufwandsentschädigung für Vorleistungen
Für Leistungen wie z. B. Besichtigungen, individuelle Planungsarbeiten, Angebotsausarbeitungen, Materialberatungen oder ähnliche vorbereitende Tätigkeiten kann eine pauschale Aufwandsentschädigung berechnet werden, sofern kein anschließender Auftrag erteilt wird.
Diese mögliche Kostenbeteiligung wird bereits im Vorfeld – spätestens bei der ersten Kommunikation – offen und verständlich mitgeteilt (z. B. per E-Mail, Website oder schriftlich). Wenn solche Vorleistungen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgen, ohne dass es später zu einem Ausführungsvertrag kommt, besteht ein Anspruch auf anteilige Vergütung gemäß §§ 612, 648 BGB.
Edel Bauart GmbH · Aplerbecker Str. 472 · 44287 Dortmund · Tel: +49 231 13474850 · info@edel-bauart.de
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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